Trotz Reparaturschaden – Ersatz der Umsatzsteuer bei Nachfolgefahrzeug
Ermittelt der Sachverständige, dass nach einem Unfall ein Reparaturschaden vorliegt und lässt der Geschädigte den Pkw nicht reparieren, sondern kauft sich stattdessen ein Nachfolgefahrzeug, besteht dennoch ein Anspruch auf Ersatz der angefallenen Umsatzsteuer bis zur Höhe der kalkulierten brutto-Reparaturkosten, so der BGH mit Urteil vom 05.02.2013. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsatzsteuer beim Kauf des…