1. Scheidung
Anwalt für Familienrecht in Bonn:
Erster Ansprechpartner im Falle einer Scheidung
Eine Trennung oder sogar Scheidung stellt alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen. Bspw. sind nach erfolgter Trennung auf einmal zwei Haushalte zu führen, verbunden mit höheren Kosten. Bei Kindern muss möglichst schnell eine funktionierende Umgangsregelung gefunden werden. Im Vorfeld einer Trennung und Scheidung sollte daher zunächst die Situation mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn besprochen werden, um abzuklären, welche Probleme auftreten können und zu klären sind.
Die Scheidung selber kann in der Regel erst nach Ablauf des sog. Trennungsjahres erfolgen, wobei der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt vor dem zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eingereicht werden kann. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei als fachlich spezialisierter Anwalt für Familienrecht in Bonn, um Ihre Scheidung erfolgreich vorzubereiten und durchzusetzen.
Scheidung ohne Trennungsjahr
mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn
Der Grund für das Trennungsjahr ist der, dass die Eheleute es auch wirklich ernst meinen und sich der Scheidungswunsch verfestigt hat (Zerrüttung). Welche Möglichkeiten gibt es nun, um das Erfordernis des Trennungsjahres zu umgehen, wenn es schnell gehen soll? Zunächst sieht das Gesetz die sog. Härtefallscheidung nach § § 1565 II BGB vor, wenn es einem Ehepartner überhaupt nicht mehr zumutbar ist, an der Ehe festzuhalten. Ein solcher Härtefall wird jedoch nur selten von den Gerichten angenommen, weswegen hier zuvor eine umfassende Prüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen sollte.
Weitaus erfolgsversprechender ist dagegen eine sog. Scheidung nach ROM 3. Hierbei handelt es sich um die gängige Kurzform der EU Verordnung Nr. 1259/2010. Diese sieht u.a. vor, dass für Eheleute die Möglichkeit besteht, sich auf das Scheidungsrecht eines Landes zu einigen, welches ein Trennungsjahr nicht vorsieht. Diese Rechtswahlmöglichkeit besteht u.a., wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Rechtswahl die entsprechende Staatsangehörigkeit hat.
Scheidung ohne Trennungsjahr – ein Beispiel:
Die Ehefrau verfügt neben der deutschen auch über die russische Staatsangehörigkeit. Das russische Scheidungsrecht verlangt im Gegensatz zum deutschen nicht die Einhaltung eines Trennungsjahres. Die Eheleute können sich daher grundsätzlich darauf einigen (Rechtswahl), dass ihre Ehe nach russischem Recht sofort geschieden werden soll. Die Scheidung kann dabei dennoch vor dem zuständigen deutschen Familiengericht eingereicht werden. Es wird dann nur geprüft, ob die Scheidungsvoraussetzungen nach russischem Recht vorliegen. Diese sollten durch einen Anwalt für Scheidungsrecht in dem Scheidungsantrag ausführlich dargelegt werden.
Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung regeln
mit Ihrem Anwalt für Familienrecht in Bonn
Das deutsche Scheidungsrecht sieht im Scheidungsfall einen Zugewinnausgleich vor, sofern die Eheleute im gesetzlichen Güterstand leben (keine Gütertrennung etc.). Dieses Konstrukt ist in der Welt nahezu einzigartig und beruht auf der Annahme, dass der Ehepartner für den Vermögenszuwachs des anderen belohnt werden soll.
Zugewinnausgleich bedeutet konkret, dass derjenige Ehepartner einen Anspruch auf Ausgleich hat, der während der Ehe weniger Vermögen in der Zugewinngemeinschaft erwirtschaftet als der andere. Außergerichtlich sollte hier durch einen Anwalt für Familienrecht in Bonn bei Einreichung der Scheidung zunächst der sog. Auskunftsanspruch geltend gemacht werden.