Die Frage des Schadensersatzes bei Verkehrsunfällen

Bei einem Unfall stellt sich häufig die Frage, welcher Schadensersatzanspruch dem Geschädigten zusteht. 

Hinsichtlich des beschädigten Fahrzeuges ist hier meistens die Einholung eines  Sachverständigengutachtens unerlässlich, da dem Geschädigten die Pflicht zukommt, die Schadenshöhe konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Kostenvoranschlag ist diesbezüglich in den meisten Fällen nicht aussagekräftig genug. Ausgehend vom Unfallgutachten ist der Anwalt dann in der Lage zu ersehen, welche Abrechnungsarten dem Mandanten konkret zur Verfügung stehen.

Keinesfalls sollte der Geschädigte dem Vorschlag der gegnerischen Versicherung folgen, den Unfallwagen durch den eigenen “Schadenschnellservice” begutachten zu lassen, da er in Gefahr läuft, erhebliche Kürzungen hinnehmen zu müssen. Das Recht auf Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen steht dem Geschädigten zu und sollte daher auch ausgeübt werden.

Die Sachverständigenkosten sind zudem bei einem unverschuldeten Unfall von dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung  gemäß § 249 BGB auszugleichen.

Wichtig: Hat der Unfallgegner den Schaden alleine verursacht, sind auch die Anwaltskosten von Ihm bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

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