Wird bei einem Verkehrsunfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, wird gegen den Unfallverursacher meistens ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB eingeleitet.Ein solches Ermittlungsverfahren stellt für den Betroffenen häufig eine große Belastung dar, da gemäß §229 StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht. Zudem wird eine fahrlässige Körperverletzung im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bestraft.

Voraussetzungen

Für den Vorwurf der Fahrlässigkeit reicht aus, dass der Fahrer die Körperverletzung voraussehen konnte und musste. Der Verstoß gegen Verkehrsvorschriften gilt grundsätzlich als ein Indiz für ein fahrlässiges Handeln. Zudem muss die Verletzung eine gewisse Schwere haben und nicht völlig unerheblich sein.

Hierfür bedarf es grundsätzlich eines Strafantrages des Geschädigten, der jedoch oftmals bereits deshalb gestellt wird, weil dieser fälschlicherweise glaubt, hierdurch ein höheres Schmerzensgeld erzielen zu können.

§ 229 StGB und Schmerzensgeld

Bei dem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird durch die Staatsanwaltschaft bzw. den Richter entschieden, ob und wie hoch der Beschuldigte bestraft wird. Es wird aber grundsätzlich keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte an den Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen muss. Zwar ist es möglich, dass der Unfallverursacher am Ende des Strafverfahrens eine Geldstrafe zu zahlen hat. Diese Geldstrafe kommt jedoch nicht dem Geschädigten zugute.

Wer eine fahrlässige Körperverletzung begangen hat, muss im Regelfall dafür an den Geschädigten Schmerzensgeld zahlen. Dafür muss jedoch ein gewisser Verletzungsgrad erreicht werden. Hierzu muss der Geschädigte seine Verletzungen durch die Vorlage ärztlicher Atteste nachweisen. Gerade, wenn schwere Verletzungen verursacht sind, kann ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung daher von zentraler Bedeutung sein.

Wichtig: Bei fahrlässiger Körperverletzung zahlt das Schmerzensgeld in aller Regel Ihre Haftpflichtversicherung

Wie kann der Rechtsanwalt helfen?

Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht somit darin, auf eine schnelle Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Gerade bei leichten und mittleren Verletzungen bestehen hierfür in der Regel gute Erfolgsaussichten.Das gilt jedenfalls dann, wenn bei dem Unfall kein Alkohol und keine Drogen im Spiel waren. Schließlich kann der noch so vorsichtige Kraftfahrer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begehen, durch die ein Mensch verletzt wird.

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