Stalking kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.04.2012 (Az.: 2 AZR 258/11 2) entschieden, dass es gerechtfertigt sein kann, einem Arbeitnehmer wegen fortgesetztem Stalking die fristlose Kündigung auszusprechen. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum eine Arbeitskollegin belästigt, indem er ihr u.a. grundlos E-Mails sendete und ohne dienstlichen Anlass ihr Büro…