Bei Umgang mit Kind außerhalb der gerichtlich festgelegten Zeiten droht Ordnungsgeld

Im zugrunde liegenden Fall hatte der umgangsberechtigte Vater außerhalb der gerichtlich festgesetzten Umgangszeiten sein Kind mehrfach im Kinderhort besucht, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben und ernsthafte Gespräche geführt. Das Kind hatte verstört auf die unerwarteten Besuche reagiert. Gegen den Vater wurde daher wegen des schuldhaften Verstoßes gegen den Umgangsbeschluss mit einem Ordnungsgeld belegt.…

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt überlange Umgangsverfahren in Deutschland

Geklagt hatte der Vater eines im Jahr 2003 geborenen unehelichen Kindes, dessen Mutter von Anfang an gezielt Umgangskontakte verhinderte. Der Vater klagte ab 2005 auf Gewährung von Umgang mit seinem Sohn. Obwohl sich der Vater 2010 anschließend (begrenzte) Besuchsrechte erstreiten konnte, verhinderte die Kindesmutter insgesamt sechs Kontakte. Strafgeldanträge im Jahr 2011 blieben weitgehend erfolglos auch…