Arbeitgeber müssen in Zukunft bei sehr langen sogenannten Kettenbefristungen begründen, warum das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kettenbefristung trotz Vorliegen eines Sachgrundes grundsätzlich Rechtsmissbräuchlich und unwirksam sein kann. Für einen derartigen Missbrauch spricht eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber. Im zugrundeliegenden Fall war die Klägerin als Vertretung 11 Jahre bei dem Amtsgericht Köln beschäftigt. In dieser Zeit erhielt sie insgesamt 13 aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge. Eine Grenze, ab wann konkret Missbrauch vorliegt, wurde von dem Gericht jedoch nicht genannt. Die Sache wurde an das Landesarbeitsgericht Köln zurückverwiesen.
Kategorie: Arbeitsrecht