Abmahnung wegen ungenehmigter Nebentätigkeit gerechtfertigt

Entscheidung im „Ran an den Speck-Fall“ Das BAG hat in dem „Ran an den Speck-Fall“ geurteilt. Weil ihm der Chefredakteur eine Passage aus einem Text gestrichen hatte, veröffentlichte ein Redakteur einen entsprechend ungekürzten Artikel einfach bei einem Konkurrenzblatt. Die entsprechende Abmahnung wegen ungenehmigter Nebentätigkeit erfolgte jedoch zu Recht, so das BAG. Zwischenfall während Dienstreise Ein…