Düsseldorfer Tabelle 2013 – Änderung der Selbstbehalte

Entsprechend der Erhöhung der Hart IV Sätze wurden zum 01.01.2013 die folgenden Selbstbehalte erhöht: Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, erhöht sich von 950 Euro auf 1.000 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern wurde von 1.150 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt…