Fristlose Kündigung bei Brötchenklau? Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 01.07.2015
Einer Krankenschwester wurde nach 23 Dienstjahren seitens des Arbeitgebers fristlos gekündigt, nachdem sie acht halbe belegte Brötchen aus dem Pausenraum genommen hatte. Da sie nach § 34 TV-KAH ordentlich nicht mehr kündbar war, wurde ihr zudem eine fristlose Kündigung mit Auslauffrist ausgesprochen Hiergegen legte sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein. Dieses musste sich daher…