Mal wieder: Das BAG und die sachgrundlose Befristung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages stellt für den Arbeitgeber bekanntlich ein beliebtes Mittel dar, um den Arbeitgeber möglichst lange und mit beschränktem Risiko auf seine berufliche Tauglichkeit zu testen. Um einen Zustand des Missbrauchs und sog. Kettenbefristungen zu vermeiden ist allerdings die sachgrundlose Befristung für maximal zwei Jahre begrenzt. Insbesondere ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig,…