Kündigung wegen Nebenjob ? Nichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses bei Überschreitung von 48 Stunden pro Woche.

Nebenjob zulässig Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer darf gleichzeitig über mehrere Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern verfügen. Schwierigkeiten können sich jedoch ergeben, wenn die zulässige Höchstarbeitsdauer überschritten wird. Über einen solchen Fall hatte jüngst das LAG Nürnberg zu entscheiden. Höchstdauer nach ArbSchG Nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbSchG) darf  schließlich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht…